„Ärzte dürfen nicht Samenspender für Patientinnen ihrer Einrichtung sein“ – Stellungnahme des Arbeitskreises für Donogene Insemination e.V.

Die Gründung einer Familie mit Hilfe einer Samenspende ist ein sehr sensibles Thema, welches bei allen Beteiligten größtes Vertrauen voraussetzt und mit großer Sorgfalt aller Beteiligter zu behandeln ist. Aus diesem Grunde setzt sich der Arbeitskreis für Donogene Insemination e.V. nun bereits seit 25 Jahren für die Professionalisierung dieses Themas ein.

Bereits 1996, nur rund ein Jahr nach der Gründung des Arbeitskreises Donogene Insemination am 25. März 1995 in Jena, wurde eine erste Richtlinie des damaligen Vorstands verfasst, welche 2006 überarbeitet wurde. Neben zahlreichen anderen Vorgaben wurde hierbei explizit vorgeschrieben, dass Ärzte und ihre Mitarbeiter nicht als Spender in ihren Einrichtungen tätig werden dürfen. 

Leider musste der Arbeitskreis sich nun im Jahr 2019 mit diesem äußerst heiklen Thema beschäftigen. Schließlich wurde im Februar diesen Jahres durch einen Artikel in der ZEIT(„In den Tiefen der Gene“, Ausgabe Nr. 08/2019) ein konkreter Fall bekannt, in welchem ein deutscher Arzt vermutlich nach Verwendung seines eigenen Samens mit einer von ihm oder einem anderen Arzt des damaligen Teams an der Uniklinik Essen betreuten Patientin Ende der 1970er ein Kind gezeugt hat.

Die nun auch in Deutschland entstandene Diskussion, ob Ärzte, die donogene Inseminationen durchführen, unethisch handeln, wenn sie selber als Samenspender fungieren, muss aktiv aufgearbeitet werden. Der Vorstand des Arbeitskreises distanziert sich ausdrücklich von einem solchen Handeln. Schließlich ist es tiefste Überzeugung unseres Verbandes, dass Ärzte und Mitarbeiter keine Samenspender sein dürfen, auch wenn dies Ende der 1970er Jahre juristisch und berufsrechtlich aufgrund fehlender Vorgaben möglicherweise nicht strafbar war.

Im Sinne der Aufarbeitung und eindeutigen Positionierung zog der Verein entsprechende Konsequenzen aus dem bekannt gewordenen Fall: Der Verein forderte eine schriftliche Erklärung aller männlichen Mitglieder ein, um zu bestätigen, dass es vor und nach Inkrafttreten der entsprechenden Richtlinie in der Vereinssatzung diesbezüglich kein Fehlverhalten unter Mitgliedern gab. 

Nach Ansicht des Vorstandes ist derartiges Verhalten ungeachtet des Fehlens entsprechender Richtlinien nicht vertretbar – weder in der damaligen noch in der heutigen Praxis der Spendersamenbehandlung. Die Richtlinien, der Verbandskodex und die Anforderungen an ethisch und menschlich korrektes Verhalten sind eindeutig. Vertrauenswürdigkeit ist und bleibt die Grundlage der Kinderwunschmedizin. 

Gleichzeitig versichert der Arbeitskreis auch weiterhin, durch Teilnahme am öffentlichen Diskurs in allen Fragen der Reproduktionsmedizin dazu beizutragen, sämtlichen Wunscheltern und aus einer medizinischen Samenspende entstandenen Personen eine umfassende und zuverlässige Vertrauensbasis zu bieten.

Die Mitglieder und der amtierende Vorstand des Arbeitskreises für Donogene Insemination e.V. setzen sich bereits seit Jahren dafür ein, Versäumnisse der Vergangenheit zu korrigieren, einen offenen Umgang und die frühe Aufklärung der mit Samenspende gezeugten Kinder zu unterstützen und die psychosoziale Beratung von Wunscheltern und Samenspendern sowie den Dialog aller Beteiligten voranzubringen. 

Der amtierende Vorstand des Arbeitskreises für Donogene Insemination e.V. wird weiterhin alles daran setzen, die Rahmenbedingungen für eine transparente, ethisch einwandfreie, seriöse und medizinisch-ethisch an höchsten Qualitätsstandards orientierte Kinderwunschbehandlung mit Spendersamen zu gewährleisten. 

Der Vorstand des Arbeitskreises Donogene Insemination e.V.

Dr. Andreas Hammel

Dipl.-Psych. Constanze Bleichrodt

Dr. Petra Thorn

Dr. Rüdiger Andreeßen